Bau- und Immobilienrecht
Das Recht als Fundament
Architektenrecht. Baurecht. Bauträgerrecht. Bauplanungsrecht. Maklerrecht. Kaufvertragsrecht. Werkvertragsrecht. Wohnungseigentumsrecht. Gewerberaummietrecht. Gesellschaftsrecht. Spezialimmobilienrecht.
Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.
Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.
Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.
Rückforderung von Maklerprovision
Haftung von Immobilienmaklern wegen Widerruf oder Pflichtverletzung
Arglistige Täuschung beim Hauskauf
Haftung von Verkäufern trotz Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag
Gewährleistung bei Baumängeln
Haftung von Bauunternehmen für Mängel vor und nach Abnahme
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
Vor dem Baustart
- Erstellen & Prüfen von Verträgen
Ausführung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Mängelanzeige & Dokumentation
- Baubehinderung & Verzug
Abschluss des Bauprojekts
- Abnahme nach Fertigstellung
- Nachbesserung bei Mängeln
- Rechnungen & Vergütung