Notrufnummer

Hilfe für den Notfall

  • Schweigen bei der Polizei (Aussageverweigerungsrecht) bis auf Daten zu Ihrer Person
  • Strafverteidiger sofort beauftragen und mitteilen wessen Sie beschuldigt sind, erfragen Sie diese
  • Angehörige müssen nicht Aussagen ( Zeugnisverweigerungsrecht § 52 STPO)
  • einer Blutentnahme widersprechen
  • Beschlagnahme von Gegenständen bei Hausdurchsuchungen widersprechen
Mo, Di und Do09:30 – 12:30 Uhr
14:30 – 17:30 Uhr
Mi09:30 – 15:00 Uhr
Fr09:30 – 15:00 Uhr