Notrufnummer
Hilfe für den Notfall
- Schweigen bei der Polizei (Aussageverweigerungsrecht) bis auf Daten zu Ihrer Person
- Strafverteidiger sofort beauftragen und mitteilen wessen Sie beschuldigt sind, erfragen Sie diese
- Angehörige müssen nicht Aussagen ( Zeugnisverweigerungsrecht § 52 STPO)
- einer Blutentnahme widersprechen
- Beschlagnahme von Gegenständen bei Hausdurchsuchungen widersprechen